1. Allgemeines

    1. DatenPhoenix wird als ein Handelsname von Fields Associates Limited verwendet. Der Begriff “Kunde“ bezieht sich auf jegliche Firmen, Gesellschaften oder sonstige Parteien, die Medien an die DatenPhoenix zum Zweck der Diagnostik oder Datenwiedergewinnung sendet

    2. Das Wort „full/komplette“ oder der Satz „ Full Recovery/Komplette Datenwiederherstellung, sofern dies im Bezug auf den Datenwiederherstellungs-Prozess genutzt wird oder auf die Summe der wiederhergestellten Daten, bezieht sich nur darauf, dass es gelungen ist, aus den Medium Daten wiederherzustellen und bezieht sich nicht auf die Menge der wiederhergestellten Daten, die ursprünglich auf dem Datenträger enthalten waren

    3. DatenPhoenix erklärt sich bereit, im Rahmen des diagnostischen Verfahrens ihr bestes handelsübliches Wissen und Know-how zur Feststellung von Wahrscheinlichkeit und Umfang der von den Medien des Kunden möglicherweise wiederzugewinnenden Daten anzuwenden

    4. DatenPhoenix wird sich im Rahmen des Wiedergewinnungsverfahrens nach besten Kräften bemühen, das Höchstmaß an Daten von den Medien des Kunden wiederzugewinnen oder zu replizieren.

    5. Die Geschäftszeiten sind Montag-Freitag von 09.00-17:30 Uhr unter Ausschluss von Feiertagen. Die Datenwiedergewinnung kann auch außerhalb dieser Geschäftszeiten erfolgen. Alle diagnostischen und/oder Wiedergewinnungsdienste außerhalb dieser Geschäftszeiten werden zu einem vereinbarten Tarif in Anbetracht des jeweiligen Einzelfalls geliefert.

    6. DatenPhoenix wird sich nach besten Kräften um die Erzielung angemessener Reaktionszeiten bemühen. Dabei ist die Erzielung der Reaktionszeiten jedoch keine Vertragsbedingung, ausgenommen hiervon sind Sonderveinbarungen.

  2. Kostenvoranschläge, Angebote und Zahlung

    1. Alle von DatenPhoenix erstellten Festpreisangebote sind für eine Dauer von sieben Tagen gültig, Ausgenommen hiervon sind Sondervereinbarungen. Nach dieser Frist kann sich das Angebot ohne vorherigen Bescheid ändern.

    2. Alle von den Vertretern der DatenPhoenix angebotenen Preise gelten ausschließlich MwSt. (gegenwärtig 20% des gesamten Rechnungsbetrages).

    3. Ein Angebot kann schriftlich, verbal von einer Person selbst oder per Telefon, Fax oder Email angenommen werden. DatenPhoenix behält sich das Recht vor, mit den Wiedergewinnungsarbeiten erst nach Erteilung einer entsprechenden Genehmigung zu beginnen.

    4. Sollte sich der Kunde nach Erteilung der Genehmigung entscheiden, mit derWiedergewinnung der Daten nicht fortzufahren, behält sich DatenPhoenix das Recht vor, dem Kunden alle bis dahin bereits durchgeführten Arbeiten/verwendeten Teile in Rechnung zu stellen. Die Kosten dafür werden nach dem Ermessen von DatenPhoenix festgelegt und können dem gesamten, für die Wiedergewinnung genehmigten Betrag entsprechen, diesen aber nicht übertreffen.

    5. Der Kunde ist sich bewusst, dass die Zahlung nach Abschluss der Wiedergewinnung der Daten und vor Freigabe der Daten und/oder der Originalmedien (ganz gleich ob per Versand, Abholung oder Download) fällig ist, außer es wird dies anderweitig vereinbart. Die Zahlung kann mittels Kredit/Debitkarte (VISA, MasterCard, American Express, Switch, Maestro, Electron usw.), Firmen- oder persönlichem Scheck oder Banküberweisung erfolgen. Unter gewissen Umständen kann DatenPhoenix verlangen, dass eine Zahlung zur Gänze beglichen wird, bevor die Daten an den Kunden freigegeben werden

    6. DatenPhoenix behält sich das Recht vor, für Zahlungen, die nach einem festgelegten Fälligkeitsdatum noch offen sind, Zinsen und/oder Verwaltungsgebühren zu erheben. Der gegenwärtig von Daten Phoenix erhobene Zinssatz beträgt 1,5% für jeden Monat des Zahlungsverzugs. Die gegenwärtig erhobenen Verwaltungsgebühren sind wie folgt: Außenstände; ₤75 für jeden Monat des Zahlungsverzugs, ₤10 für jedes Telefonat bezüglich des unbeglichenen Betrages, ₤30 für jedes Schreiben bezüglich des unbeglichenen Betrages und ₤10 für eine Kopie der Originalrechnung. Alle Beträge sind ausschließlich MwSt

  3. Vertraulichkeit

    1. Im Sinne ihrer Vertraulichkeitsbestimmungen erklärt sich DatenPhoenix bereit, keine Informationen oder Dateien, die mit den Ausrüstungen des Kunden geliefert, auf diesen gespeichert oder von diesen wiedergewonnen werden, ohne Zustimmung des Kunden offen zu legen, außer an die Mitarbeiter oder Vertreter von DatenPhoenix, sofern dies laut eines Vertraulichkeitsvertrages erlaubt oder Kraft des Gesetzes erforderlich ist.

    2. DatenPhoenix erklärt sich bereit, nur befugte Fachkräfte für die Wiedergewinnung der Daten zu verwenden und alle an DatenPhoenix gelieferten Medien in ihren Räumlichkeiten sicher zu verwahren. Der Kunde ist sich bewusst, dass der Ort ihrer Aufbewahrung nicht unbedingt derselbe Standort ist, an den die Medien ursprünglich ausgeliefert wurden.

    3. Alle von den Medien des Kunden wiedergewonnen Daten werden gemäß dem Data Protection Act 1998 (Datenschutzgesetz) auf sicheren Servern gespeichert.

  4. Diagnostik und Wiedergewinnung

    1. Sämtliche Diagnostikberichte werden an den Kunden telefonisch oder per E-Mail übermittelt, außer es wird dies mit dem Vertreter von DatenPhoenix anderweitig vereinbart.

      1. Aufgrund der Natur der Datenwiederherstellung müssen unsere Techniker möglicherweise physische Arbeiten an den Medien/Daten/Geräten durchführen, die Fields Data Recovery zur Verfügung gestellt werden. Daher erkennt der Kunde dies an

      2. die Medien/Daten/Geräte bereits beschädigt sind,

      3. Bemühungen zur Datenwiederherstellung können zu weiteren Schäden an den Medien/Daten/Geräten führen

      4. die Garantien für Medien/Daten/Geräte können ungültig werden, und

      5. Fields Data Recovery haftet nicht für diese oder andere Schäden.

    2. Der Kunde ist sich bewusst, dass es gelegentlich nötig sein kann, dass DatenPhoenix zur Durchführung von Diagnostik und/oder Wiedergewinnung zusätzliche Medien verwenden muss, wie z.B. Ersatzteile für Laufwerke oder spezifische Adapter oder Buchsen. DatenPhoenix behält sich das Recht vor, dem Kunden derartige zusätzliche Medien zu einem vereinbarten Preis zu verrechnen

    3. In ganz seltenen Fällen wird DatenPhoenix dem Kunden u.U. einen Teil der Kosten für eine versuchte Wiedergewinnung in Rechnung stellen. Ein derartiges verpflichtungsfreies Festpreisangebot trifft nur zu, wenn es sich um eine komplizierte Wiedergewinnung handelt oder wenn ganz schwere Schäden aufgetreten sind und es wird nicht im Rahmen des „no recovery, no fee“ Service von DatenPhoenix geboten.

    4. DatenPhoenix erklärt sich bereit, Zahlungen für Wiedergewinnungsarbeiten nur im Fall einer erfolgreichen Wiedergewinnung der Daten von den Medien des Kunden zu verarbeiten. Der Kunde ist sich bewusst, dass es aufgrund der komplexen Art der Datenwiedergewinnung nicht immer möglich ist, sämtliche Informationen von den Medien des Kunden wiederzugewinnen. DatenPhoenix gibt keine Zusicherung für Vollständigkeit, Relevanz oder Bedeutung der für den Kunden wiedergewonnen Daten ab, außer es wird dies zwischen DatenPhoenix und Kunden anderweitig schriftlich vereinbart.

    5. DatenPhoenix behält sich das Recht vor, an unseren Standorten eingegangene Ausrüstungen oder Medien an die für die Wiedergewinnung der Daten am besten geeigneten Standorte zu senden oder umzuleiten. Dazu gehört u.a. die Nutzung der Laboreinrichtungen von Schwestergesellschaften oder der Muttergesellschaft. In derartigen Fällen wird DatenPhoenix einen Kurierdienst für den Transport von Medien oder Ausrüstungen verwenden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass a) DatenPhoenix die Kosten für diesen Transport übernimmt und b) Daten Phoenix keine Haftung für Schäden an oder Verluste der als Teil der allgemeinen Bemühungen um die Wiedergewinnung der verlorenen Daten des Kunden transportierten Posten übernimmt

  5. Erfüllung, Auslieferung & Transport

    1. Datenphoenix verpflichtet sich, alle wiederhergestellten Daten auf geeigneten Medien zurückzugeben. Beispiele hierfür sind unter anderem ein USB-Stick, eine externe Ersatzfestplatte oder ein FTP-Download (bis zu einer Größe von 250 GB). Als Teil seines standardmäßigen Datenwiederherstellungsdienstes gibt Datenphoenix derzeit maximal 230 GB an Daten auf einem USB-Stick zurück. Fields Data Recovery behält sich das Recht vor, die Rückgabe zu verweigern oder dem Kunden einen vereinbarten Betrag für die Rückgabe von Daten auf diesen Medienformen in Rechnung zu stellen, wenn die wiederhergestellten Daten diese Grenzen überschreiten. Der Kunde muss einen vereinbarten Betrag für alle Ersatzmedien zahlen und dieser Betrag gilt zusätzlich zu den für den Datenwiederherstellungsdienst vereinbarten Kosten, sofern nicht anders schriftlich von einem Vertreter von Datenphoenix vereinbart. 

    2. Alle Ersatzmedien kommen mit einer Garantiefrist von sieben Kalendertagen ab dem Datum des Versands von einer der Dienststellen von DatenPhoenix und DatenPhoenix wird während dieser Frist jegliche Artikel ersetzen oder reparieren, die als schadhaft gelten. Nach dieser Frist liegt die Garantie ausschließlich beim Hersteller der Artikel und nicht mehr bei DatenPhoenix. Wenn nach Ablauf einer Frist von drei Arbeitstagen an den rückerstatteten Medien weitere Dienste zur Wiedergewinnung von Daten erforderlich sind, werden diese zum Standardsatz von DatenPhoenix verrechnet.

    3. Alle von DatenPhoenix wiedergewonnenen Daten werden dem Kunden mit einem Overnight-Track & Trace Service rückerstattet. So z.B. mittels UPS, TNT oder Fedex. Es können aber auch andere Regelungen für die Rückerstattung der Kundendaten vereinbart werden. Daten-Phoenix behält sich das Recht vor, dem Kunden gelegentlich die Kosten von Postversand und den damit verbundenen Verwaltungskosten zu verrechnen. Diese Kosten sind dann zusätzlich zu den für die Datenwiedergewinnung vereinbarten Kosten zu entrichten.

    4. Daten-Phoenix übernimmt keinerlei Haftung für Verspätungen, die auf das Postnetzwerk zurückzuführen sind. Unter diesen Umständen wird keine Entschädigung für Ertragsverluste, Unannehmlichkeiten usw. geleistet, außer es wurde dies zuvor von Daten-Phoenix genehmigt.

    5. Der Kunde erklärt sich bereit, die ausgelieferten Artikel so bald wie möglich nach deren Lieferung oder versuchten Lieferung, aber auf alle Fälle innerhalb von fünf Kalendertagen ab deren Lieferung oder versuchter Lieferung zu inspizieren oder für deren Inspizierung zu sorgen. Jegliche Reklamationen wegen Fehlmengen bei den ausgelieferten Artikeln oder dass diese nicht dem mit Daten-Phoenix vereinbarten Auftrag entsprechen, sind innerhalb von sieben Kalendertagen ab der Auslieferung schriftlich bekannt zu geben. Reklamationen, die außerhalb dieser Frist erfolgen, werden nur nach Ermessen der Daten-Phoenix geregelt.

    6. Daten-Phoenix wird eine Kopie der wiedergewonnenen Daten für die Dauer von sieben Tagen ab dem Datum des Versands aufbewahren. Während dieses Zeitraums wird Daten-Phoenix sämtliche Anfragen bezüglich der wiedergewonnen Daten beantworten und bei Bedarf weitere Kopien zur Verfügung stellen. Gelegentlich kann Daten-Phoenix mit Zustimmung des Kunden eine Kopie der wiedergewonnenen Daten und/oder digitalen Abbildungen über diese Zeit hinaus aufbewahren. Daten-Phoenix behält sich das Recht vor, unter derartigen Umständen für die mehrfachen Kopien der Daten, sowie für Aufbewahrung, Management und Sicherheit der Daten eine Gebühr zu erheben.

    7. Der Kunde und Daten-Phoenix vereinbaren hiermit, dass die alleinige und ausschließliche Abhilfe für unzulängliche Arbeit nach dem Ermessen von DatenPhoenix erfolgt. DatenPhoenix behält sich das Recht vor, entweder (a) zusätzliche Versuche vom Techniker der DatenPhoenix zur Nachbesserung der unzulänglichen Arbeit machen zu lassen, oder (b) den vom Kunden entrichteten Betrag zum Teil oder zur Gänze rückzuerstatten.

    8. Der Kunde versteht, dass alle Medien, die über unseren kostenlosen Rücksendeservice zurückgesendet werden, per Standardpostdienst bereitgestellt werden und dieser Service nicht rückverfolgbar ist. Fields Data Recovery übernimmt keine Verantwortung für Medien, die innerhalb des Postnetzes verloren gehen oder beschädigt werden. Der Kunde versteht, dass es sich um einen 21-tägigen Service handelt, der wie in 5.7 angegeben berechnet wird. Unsere Rückgaberichtlinien können hier eingesehen werden: www.fields-datarecovery. co.uk/returnDrives/fdruk_return_drive_policy.pdf 

    9. Der Kunde ist sich bewusst, dass DatenPhoenix keine Garantien oder Zusicherungen jeglicher Art abgibt und dass sich das Ausmaß der Haftung von DatenPhoenix gegenüber dem Kunden ausschließlich auf die an DatenPhoenix für deren Wiedergewinnungsservice der Daten entrichteten Gebühren beschränkt.

  6. Integrität der Daten

    1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass DatenPhoenix den Inhalt der Dateien in den an sie gelieferten Medien nicht inspizieren wird

    2. DatenPhoenix gibt einen %-Integritäts-Satz der wiederhergestellten Daten an. Es handelt sich hierbei nur um eine Schätzung, die von einer speziellen Software abgeleitet wird, die einen Datei-Signaturprüfungsprozess durchführt. In diesem Vorgang werden die wiederhergestellten Datei-Typen ihren Endungen angepasst. Dieser Prozess kann kein Integritäts-Level garantieren und kann aufgrund verschiedener Faktoren variieren, jedoch nicht anzeigen ob die Dateitypen verschlüsselt, begrenzt oder korrupt sind. Bei dem %-Satz handelt es sich nur um eine Schätzung.

    3. Daten Phoenix übernimmt keinerlei Haftung für den Inhalt, Integrität, Funktionalität, Korruptheit oder Nützlichkeit der wiedergewonnenen Daten.

    4. Während jede Anstrengung unternommen wird, so viele Daten von dem erhaltenen Datenträger wie möglich wiederherzustellen und von den vom Kunden geforderten speziellen Daten, verläuft der Datenwiederherstellungs-Prozess so, dass es nicht um den spezifischen Verkauf dieser geforderten Daten handelt, sondern der Verkauf bezieht sich auf die insgesamte Datenmenge, die in unseren Laboren wiederhergestellt wurde. Daher sollten Kunden, die wissen möchten, welche exakten Daten wiederhergestellt werden können, eine sogenannte Fileliste von Ihrem Account Manager (schriftlich oder per Email) anfordern. Die Anforderung der Dateiliste liegt in der Verantwortung des Kunden, sie wird nicht automatisch an die Kunden verschickt, ausgenommen diese haben Sie schriftlich bei DatenPhoenix angefordert. Die Dateiliste zeigt die wiederhergestellten Dateien an. DatenPhoenix übernimmt keine Garantie bzgl. der angezielten Daten-Integrität der aus der Dateiliste hervorgehenden Daten oder sonstige wiederhergestellten Daten.

  7. Rechtmäßigkeit

    1. Der Kunde erklärt, dass alle an DatenPhoenix gelieferten Medien und deren Inhalt legal und das rechtmäßige Eigentum des Kunden sind und dass der Kunde nach den Gesetzen von England und Wales berechtigt ist, die Wiedergewinnung der Daten anzufordern.
  8. Diese Geschäftsbedingungen wurden zuletzt am 27. Mai 2022 modifiziert.